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Handelsregisteramt
Öffnungszeiten
Am Onlineschalter BL-Konto sind wir durchgehend erreichbar.
Bitte beachten Sie die besonderen Öffnungszeiten an den Feiertagen.
Aufgrund von Bauarbeiten kann es zwischen dem 15. Juni und dem 11. September 2026 am Schalter zu Lärmemissionen kommen.
Schalteröffnung
| Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
| 14.00-16.00 Uhr | 14.00-16.00 Uhr | 09.00-17.00 Uhr (durchgehend) | 14.00-16.00 Uhr | 14.00-16.00 Uhr |
Telefonzeiten
| Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
|
09.00-12.00 Uhr 14.00-16.00 Uhr |
14.00-16.00 Uhr |
09.00-12.00 Uhr 14.00-17.00 Uhr |
14.00-16.00 Uhr |
09.00-12.00 Uhr 14.00-16.00 Uhr |
Online Schalter
NEU: Die Handelsregisterauszüge des Kantons Basel-Landschaft sind in einer umfassenden Übersetzung auch auf Englisch, Französisch und Italienisch direkt auf ZEFIX abrufbar: Vorgehen zum Abrufen des übersetzten Auszugs finden Sie in diesem Dokument.
WICHTIG:
Wenn Sie einen beglaubigten Handelsregisterauszug in einer der angebotenen Sprache bestellen möchten, geben Sie diese bitte im Bemerkungsfeld im Bestellprozess an.
Es handelt sich um ein bis im März 2026 befristetes Pilotprojekt.
Neuigkeiten
Keine Vorprüfungen im Juni
Jeweils zur Jahresmitte häufen sich erfahrungsgemäss die Eintragungsgesuche beim Handelsregisteramt. Dies kann zu längeren Bearbeitungszeiten führen.
Im Juni werden daher keine Vorprüfungen vorgenommen.
Wir empfehlen Ihnen, dringende Geschäfte, die noch im Juni im Handelsregister des Kantons Basel-Landschaft eingetragen werden sollen, bis spätestens am Freitag, 5. Juni 2026, mit allen erforderlichen Belegen, einzureichen. Später eingegangene Anmeldungen werden nach Eingangsdatum bearbeitet.
Warnung vor angeblich offiziellen Registern!
Es kommt in letzter Zeit wieder häufiger vor, dass private Firmen den neu im Handelsregister eingetragenen Unternehmen (oder auch bei Änderungen / Löschungen) Angebote zur Eintragung in private Register zustellen. Diese «Angebote» werden unter Beilage eines Einzahlungsscheins verschickt. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Eintragungen in und Zahlungen an private Register nicht notwendig sind. Derartige «Registerangebote» müssen Sie weder beantworten noch bezahlen. Diese privaten «Register» haben nichts mit dem kantonalen Handelsregisteramt zu tun.
Allgemeine Unterlagen und Formulare
Unterlagen und Formulare
- KMU-Erklärung (Opting-out)
- Wegleitung KMU-Erklärung (Opting-out)
- KMU-Erklärung (nach FusG)
- Lex Koller-/Lex Friedrich-Erklärung
- Formelle Anforderungen an Handelsregisterbelege
- Domizilannahmeerklärung
- Wegleitung Domiziländerung und Sitzverlegung
- Merkblatt: Anmeldung: Unterzeichnungsberechtigte Personen
- Selbstbeglaubigung der Unterschrift
Gesetzliche Grundlagen
Einzelunternehmungen
Neueintragungen
- Anmeldeformular
(Kostenvorschuss pflichtig)
Änderungen
Personenmutation, Firma, Zweck, Domizil, weitere Adresse, Sitz (inkl. Zuzug aus einem anderen Kanton)
Löschung
Aktiengesellschaft
Auf den nachstehenden Seiten erhalten Sie Informationen und Formulare für Handelsregistereintragungen bezüglich einer Aktiengesellschaft, die ohne Hilfe eines Notariats vorgenommen werden können. Für alle anderen Vorgänge wenden Sie sich bitte an ein Notariat Ihres Vertrauens.
Änderungen
Domizil und weitere Adressen
Eingetragene Personen mutieren (Verwaltungsrat, Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen und Revisionsstelle)
Löschung nach Liquidation
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Auf den nachstehenden Seiten erhalten Sie Informationen und Formulare für Handelsregistereintragungen bezüglich einer GmbH, die ohne Hilfe eines Notariats vorgenommen werden können. Für alle anderen Vorgänge wenden Sie sich bitte an ein Notariat Ihres Vertrauens.
Änderungen ohne Notariat
Domizil und weitere Adressen
Eingetragene Personen mutieren
Stammanteilübertragung
Löschung nach Liquidation
Kollektivgesellschaft
Neueintragung
Änderungen
Auflösung und Löschung
Kommanditgesellschaft
Neueintragung
Änderungen
Auflösung und Löschung
Genossenschaft
Änderungen
Auflösung und Löschung
Verein
Änderungen
Auflösung und Löschung
Nichtunterstellungserklärungen
Stiftung
Neueintragung
Änderungen
Auflösung und Löschung
Zweigniederlassung
Zweigniederlassung Hauptsitz Schweiz
Neueintragung
Änderungen
Löschung
Zweigniederlassung Hauptsitz Ausland
Neueintragung
Änderungen
Löschung
Über uns
Öffentlichkeit des Handelsregisters
Das Handelsregister und die eingereichten Belege sind öffentlich (Art. 936 OR). Hierzu gibt es nur wenige Ausnahmen (vgl. hierzu Art. 10 HRegV). Daher kann jedermann sowohl in das Register als auch in die beim Handelsregisteramt hinterlegten Firmenbelege Einsicht nehmen. Diese Belege sind zudem auf dem Internet gebührenfrei abrufbar. Einmal hinterlegte Belege können nachträglich weder entfernt noch abgeändert werden. Wer dem Handelsregisteramt Unterlagen einreicht, muss sich dieser Publizität bewusst sein. Die Verantwortung dafür, dass die eingereichten Firmenbelege keine Geschäftsgeheimnisse, schützenswerte Personendaten oder Persönlichkeitsverletzungen enthalten, liegt bei der einreichenden Person. Bitte prüfen Sie daher Ihre Belege darauf, ob diese bedenkenlos publiziert werden können. Um diesem Anliegen Rechnung zu tragen, können Sie uns beispielsweise auch nur einen Auszug eines Versammlungsprotokolls einreichen, soweit dort alle für den Eintrag im Handelsregister relevanten Angaben enthalten sind.